Am 5. November wird das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandeln, die auf die Änderung des Lärmaktionsplans für Saarbrücken abzielt. Diese Klage ist die erste von insgesamt sieben, die sich gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm in Städten richten und könnte bundesweite Signalwirkung haben.
Forderungen der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe fordert in ihrer Klage, dass Saarbrücken im Erfolgsfall wirksame Lärmschutzmaßnahmen in den Lärmaktionsplan aufnimmt. Dazu gehören unter anderem die Einführung von Tempo 30 an besonders lauten Hauptverkehrsstraßen, die Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Reduzierung des Verkehrslärms sowie Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Derzeit sind in Saarbrücken 71.900 Menschen einem gesundheitsschädlichen Dauerlärmpegel von mindestens 55 dB(A) ausgesetzt.
Öffentliche Verhandlung und Beteiligte
Die Verhandlung ist öffentlich und findet im Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis statt. Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH, wird ab 9.15 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung stehen. An der Verhandlung wird auch der Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger teilnehmen.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Titelbild: Symbolbild, KI-generiert.
Quelle: ots-Pressemitteilung. Originalmeldung auf presseportal.de

