Reiserechte bei Bahnverspätungen
Herbstzeit eröffnet vielfältige Reisemöglichkeiten, sei es ein Kurztrip mit der Bahn in eine europäische Metropole oder eine Fernreise in die Sonne. Doch Zugausfälle und Verspätungen können den Urlaub schnell beeinträchtigen. Fahrgäste der Deutschen Bahn haben jedoch Rechte, die bereits ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof greifen. In diesem Fall stehen ihnen 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu. Bei einer Verspätung von 120 Minuten erhöht sich der Anspruch auf 50 Prozent.
Fällt ein Zug aus, können Reisende auf eine andere Verbindung ausweichen oder den Ticketpreis erstatten lassen. Entstehen durch die Verspätung zusätzliche Kosten, etwa für Taxis oder Hotels, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden. Bereits bei längeren Verzögerungen besteht Anspruch auf kostenlose Getränke oder Snacks. Wichtig ist, dass die Ansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend gemacht werden.
Rechtslage bei Flugreisen
Auch bei Flugreisen gibt es klare Regelungen. Die europaweit einheitlichen Fluggastrechte bieten Passagieren Schutz bei Verspätungen. Ab einer Verzögerung von drei Stunden am Zielort können betroffene Reisende, je nach Flugdistanz, Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro erhalten. Dies gilt, sofern die Ursache nicht in außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder Sicherheitsproblemen liegt.
Kommt es zu Flugausfällen, haben Betroffene Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung. Bei langen Wartezeiten sind Fluggesellschaften verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung bereitzustellen. In Deutschland verjähren diese Ansprüche in der Regel nach drei Jahren.
Gepäcksverlust und -verspätung
Kommt es zu Gepäckverlust oder -verspätung, haftet die Fluggesellschaft bis zu einem Betrag von etwa 1.600 Euro pro Reisendem. Wichtig ist, den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens zu melden und eine Verlustanzeige zu erstellen. Für notwendige Ersatzkäufe sollten Quittungen aufbewahrt werden, da die Fluggesellschaft je nach Einzelfall entscheidet, welche Kosten übernommen werden. Ein Koffer gilt nach 21 Tagen als verloren, ab diesem Zeitpunkt können Ansprüche geltend gemacht werden.
Fazit und weitere Informationen
Der ADAC bietet neben Informationen auch einen Flugentschädigungsrechner auf seiner Website www.adac.de an, um Betroffenen die Berechnung möglicher Ansprüche zu erleichtern. Reisende sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Bedarfsfall rechtzeitig handeln.