Neues Gesetz tritt in Kraft
Ab dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen und Wohnwagen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden, wie der im letzten Jahr in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommene § 60 vorschreibt. Die einjährige Übergangsfrist für diese Vorschrift endet damit.
Details zur Prüfpflicht
Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung umfasst nicht nur Wohnmobile, sondern auch Wohnwagen. Ein erster Check der Flüssiggasanlage ist bereits vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs erforderlich. Darüber hinaus muss die Anlage nach Umbauten, die prüfpflichtige Änderungen mit sich bringen, vor der Wiederinbetriebnahme überprüft werden.
Unabhängigkeit von der Hauptuntersuchung
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Maßnahme und nicht Teil der Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge. Diese Prüfungen können aber auch außerhalb offizieller Prüfstellen, beispielsweise von anerkannten Sachkundigen auf Campingplätzen, durchgeführt werden.
Konsequenzen bei Missachtung
Die Nichtbeachtung der Prüfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bußgelder variieren je nach Fristüberschreitung: 15 Euro für Überschreitungen von mehr als zwei bis zu vier Monaten, 25 Euro bei mehr als vier bis zu acht Monaten und 60 Euro bei Fristüberschreitungen über acht Monate hinaus.
Sicherheitsaspekte der Gasprüfung
Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG), betont die Bedeutung der Gasprüfung: „Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können.“ Die Prüfung schützt sowohl die Insassen als auch Personen in der Umgebung vor Gefahren durch defekte oder undichte Anlagen.
Der Ablauf der Prüfung
Während der Gasprüfung kontrollieren anerkannte Sachkundige die einwandfreie Funktion der Gasanlage im Fahrzeug, wobei sie drei wesentliche Komponenten prüfen. Mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher, die im Fahrzeug transportiert werden, sind nicht Teil dieser Prüfplicht.
Zugang zu anerkannten Sachkundigen
Anerkannte Sachkundige für die Gasprüfung sind beispielsweise Mitarbeiter von Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetrieben. Diese müssen einen G 607-Lehrgang an der Deutschen Flüssiggas Akademie abgeschlossen haben und sich regelmäßig weiterbilden. Über das DVFG-Portal können Fahrzeughalter unkompliziert Prüfer in ihrer Nähe finden: https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/.
Flüssiggas als Energieträger
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bei geringem Druck flüssig. Es wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff und im Freizeitbereich eingesetzt. Zudem zeichnet es sich durch eine CO2-reduzierte und schadstoffarme Verbrennung aus. Biogenes Flüssiggas und Dimethylether (rDME) sind als erneuerbare Varianten verfügbar.