Säumniszuschläge bleiben rechtens – was Steuerzahler jetzt wissen sollten

Säumniszuschläge beim Finanzamt: BFH sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr

Wer seine Steuerzahlungen verspätet an das Finanzamt überweist, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Konkret erhebt die Finanzbehörde in solchen Fällen sogenannte Säumniszuschläge. Diese betragen ein Prozent der abgerundeten Steuerschuld für jeden angefangenen Monat der Verspätung – umgerechnet zwölf Prozent pro Jahr. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in der Vergangenheit sieht der Bundesfinanzhof (BFH) seit März 2022 keine ernsthaften Zweifel mehr an der Zulässigkeit dieses Zuschlags.

Ein Prozent pro Monat: So funktioniert der Säumniszuschlag

Sobald eine Steuernachzahlung festgesetzt wurde, ist im Steuerbescheid eine Zahlungsfrist genannt. Wird diese Frist versäumt, erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag. Die Basis für die Berechnung ist dabei der auf den nächsten durch 50 teilbaren Euro abgerundete Nachzahlungsbetrag. Für jeden angefangenen Monat der Verspätung fällt dann ein Prozent davon als Zuschlag an.

Ein Beispiel: Wird eine Steuernachzahlung in Höhe von 420 Euro drei Monate zu spät beglichen, rundet das Finanzamt auf 400 Euro ab. Daraus resultieren bei einem Prozent pro Monat insgesamt 12 Euro Säumniszuschlag.

Abgrenzung: Säumniszuschlag vs. Verspätungszuschlag

Wichtig ist die Unterscheidung zum Verspätungszuschlag: Während der Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung anfällt, betrifft der Verspätungszuschlag die zu späte Abgabe der Steuererklärung – also eine ganz andere Ordnungswidrigkeit.

Rechtliche Bewertung durch den BFH

In einem aktuellen Verfahren hatte der Bundesfinanzhof über die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge zu entscheiden. Hintergrund war ein Abrechnungsbescheid, gegen den ein Steuerzahler geklagt hatte. Dabei prüfte das Gericht, ob die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 zur sogenannten Vollverzinsung auch auf Säumniszuschläge übertragbar ist.

Damals erklärte das BVerfG die Höhe der damaligen Vollverzinsung – 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr – angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig. In der Folge wurde der Zinssatz rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat bzw. 1,8 Prozent jährlich gesenkt.

Ukraine-Krieg beendete Niedrigzinsphase

Anders sieht der BFH die Lage bei den Säumniszuschlägen. Zwar habe auch er grundsätzlich geprüft, ob sich die Argumentation zur Vollverzinsung übertragen lässt. Doch der rapide Zinsanstieg seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 ändere die Ausgangslage deutlich: Die langjährige Niedrigzinsphase sei damit beendet, das erhöhte Zinsniveau habe bis heute Bestand und sei keine kurzfristige Schwankung.

In seiner Entscheidung betont der BFH daher, dass die Erhebung von Säumniszuschlägen in Höhe von einem Prozent pro Monat spätestens seit März 2022 nicht mehr als realitätsfremd anzusehen sei. Von „ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln“, wie sie in der Vergangenheit geäußert wurden, könne seither nicht mehr gesprochen werden.

Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist darauf hin, dass Steuerpflichtige neben fristgerechter Abgabe von Erklärungen auch die rechtzeitige Bezahlung etwaiger Steuernachforderungen beachten sollten, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Die VLH ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 bundesweiten Beratungsstellen der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Das 1972 gegründete Unternehmen beschäftigt zahlreiche nach DIN 77700 zertifizierte Beraterinnen und Berater und bietet Unterstützung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im gesetzlich erlaubten Rahmen nach § 4 StBerG.

More from author

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Ähnliche Beiträge

Latest posts

KI als Treiber: Online-Handel boomt

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 verzeichnete der Online-Verkauf von Waren in Deutschland ein Umsatzwachstum von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Bekommen bald alle deutschen Brücken Sensoren?

Ein vorrangiges Ziel des Projekts ist die Ausstattung von Brücken mit Sensoren zur automatisierten Bewertung.

Mehr Wohnraum für 350.000 Euro: Immobilienmarkt in Großstädten boomt

Analyse zeigt Veränderungen am Immobilienmarkt für Wohnflächen in deutschen Großstädten.