Die Bundesregierung führt ab Januar 2026 ein neues Förderprogramm für Elektromobilität ein. Das Programm unterstützt private Käuferinnen und Käufer beim Umstieg auf elektrifizierte Fahrzeuge durch staatliche Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro.
Wer wird gefördert? Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an einkommensschwächere Haushalte in Deutschland. Die Förderung erhalten Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Familien profitieren zusätzlich: Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro, maximal jedoch um 10.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern.
Die Förderung gilt für Neufahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 gekauft oder geleast werden. Anträge müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Erstzulassung gestellt werden. Eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ist Voraussetzung.
Förderhöhen nach Fahrzeugtyp und Einkommen
Das Programm unterscheidet zwischen vollelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV). Die Fördersätze staffeln sich nach Haushaltseinkommen:
Für vollelektrische Fahrzeuge wie den Mitsubishi Eclipse Cross BEV beträgt die Förderung bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro insgesamt 5.000 Euro, bei einem Einkommen bis 60.000 Euro sind es 4.000 Euro, und bei einem Einkommen bis 80.000 Euro werden 3.000 Euro gewährt.
Plug-in-Hybride wie der Mitsubishi Outlander PHEV erhalten bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro eine Förderung von 3.500 Euro, bei einem Einkommen bis 60.000 Euro sind es 2.500 Euro, und bei einem Einkommen bis 80.000 Euro beträgt die Förderung 1.500 Euro.
Familien mit Kindern erhalten einen Zusatzbonus von 500 Euro pro Kind, maximal jedoch 1.000 Euro.
Antragstellung und weitere Informationen
Das Bundesumweltministerium stellt detaillierte Informationen zum Förderprogramm auf www.bundesumweltministerium.de bereit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Programm endet mit Erschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31. Dezember 2028.

